Entscheidung des Corona-Krisenstabes vom 16.03.2020

Ab Mittwoch, den 18.03.2020 bleiben Sachsens Kindergärten außer für eine Notfallbetreuung geschlossen. Nachzulesen unter:

“Allgemeinverfügung, Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie” – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020, Az: 15-5422/4

Damit wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens weiter funktionieren und damit die Ansteckungsgefahr möglichst minimal gehalten wird, gibt es in allen Kindergärten eine Notfallversorgung für systemrelevante Berufe.

Anspruch auf Betreuung haben unter anderem medizinisches Personal und Polizisten. Wer noch, findet sich auf einer Liste, die am Nachmittag durch den Landeskrisenstab veröffentlicht wird.

Eine Notbetreuung kommt nur in Frage, wenn BEIDE Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen  der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung der Kinder gehindert sind. Dies muss vor Nutzung der Notfallbetreuung durch beide Personensorgeberechtigte und deren Arbeitgeber wahrheitsgemäß und vollständig vorliegen.

Eine stichprobenartige Prüfung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Dementsprechende Formulare finden Sie unter www.bildung.sachsen.de, hier finden Sie auch die Sektoren der Kritischen Infrastruktur gemäß Ziffer 4.

Quelle:

MDR Pressekonferenz vom 16. März 2020, Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt