Öffnung unterhalb einer stabilen Inzidenz von 50

Regelbetrieb in Kitas und Schulen wieder möglich.

Damit entfällt die Testpflicht für Personen, die Gelände und Gebäude von Kitas und Schulen betreten. Allerdings besteht auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder med. Maske bei Betreten des Geländes/Gebäude und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m.

Wir bitten Sie um Einhaltung dieser Maßnahmen, damit wir den Regelbetrieb fortlaufend aufrechterhalten können.

Die weiteren Details erfragen Sie bitte in Ihren Gruppen.

Achten wir auch weiterhin auf uns – für einen entspannten Sommer.

Die Geschäftsleitung