Betretungshinweise mit Selbstauskunft

 

Sehr geehrte Eltern,

bis zum Erlass einer neuen Sächsischen CoronaSchVO ist die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft für Eltern und Dienstleister in Kindertageseinrichtungen ausreichend.

Die Ausnahmeverordnung des Bundes, welche einen weitergehenden Testnachweis (Testzentrum, Arbeitgebertests) fordert, nimmt auf das Infektionsschutzgesetz Bezug.

Dieses betrifft jedoch momentan noch keinerlei Regelungen für Kindertageseinrichtungen, sodass es insofern bei den landesrechtlichen Vorgaben bleibt bis eine neue CoronaSchVO durch den Freistaat Sachsen erlassen wird. Damit wird zum Ende der Woche gerechnet.

 

Die Geschäftsleitung