Sehr geehrte Eltern,

in Sachsen werden Corona-Selbsttests, so wie in allen anderen Bundesländern auch, künftig nur noch anerkannt, wenn sie unter Aufsicht erfolgen.

Es reicht demzufolge nicht mehr aus, zu Hause einen Test zu machen und eine Selbsterklärung auszufüllen.

Informationen hierzu finden Sie in der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung.

Die Geschäftsleitung