Betretungsverbot ab 06. April 2021

lt. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 29. März 2021, § 5 a, Absatz 4, Satz 1 gilt folgende Anweisung:

(4) Personen, mit Ausnahme der in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder sowie der/sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, ist der Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nach Anlage 2 zu dieser Verordnung nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.                                                                           

Quelle: Verordnung des sächsischen Staatsministeriums

Das Testergebnis muss dabei auf dem Formular „Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-eines-negativen-Antigen-Selbsttests“-verfügbar unter

//www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Qualifizierte-Selbstauskunft-Vorliegen-eines-negativen-Antigen-Selbsttests.pdf – durch Sie dokumentiert/unterzeichnet und mit  der Gruppe kommuniziert werden!!!

Bitte beachten Sie dabei, dass jeder Test nur 3 Tage Gültigkeit besitzt und in den Gruppen jeweils unaufgefordert neu vorzulegen ist.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die ab Dienstag, den 6. April 2021 geänderten Zugänge in Ihre Gruppen. Im Prinzip wird es so werden wie wir bereits während der ersten Öffnung im eingeschränkten Regelbetrieb gearbeitet haben.

Über den genauen Ablauf in Ihrer Gruppe informieren Sie die Erzieher*innen bzw. stehen für Fragen bereit.

Halten Sie weiterhin Abstand, Betreten Sie unser Gelände nur mit einem med. Mund-Nase-Schutz und desinfizieren Sie sich unbedingt die Hände. Bitte Betreten Sie das Haus und die Garderoben auch weiterhin nur mit den Laufkarten und nur 1 Person!

 Sehr geehrte Eltern,

bitte unterstützen Sie uns unbedingt bei diesen Maßnahmen, zu deren Umsetzung wir als Kita gesetzlich verpflichtet sind!.

In diesem Zusammenhang möchten wir unserem gesamten Personal für das große Engagement bei der Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie und den souveränen Umgang mit den Umständen danken!

Danke auch für Ihr Verständnis!                                                                                                                              Die Geschäftsleitung