Rückerstattung Elternbeiträge

Sachsens Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20. März 2020 zur Erstattung von Elternbeiträgen verständigt. Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen und der Notbetreuung vor Ort werden keine Elternbeiträge erhoben.

Somit gilt folgende Regelung für unsere Einrichtung:

Der bereits gezahlte Monat März bleibt unberührt. Dafür werden im Monat April keine Beiträge berechnet.

Bleiben Sie gesund!

Die Geschäftsleitung